Fragen & Antworten
Hier versuchen wir auf die häufig gestellten Fragen eine Antwort zu geben. Außerdem sind wir jeden Mittwoch im Werkstattcafé persönlich für Ihre Fragen und Anliegen da. Mittlerweile haben wir unser Projekt angepasst und wir fokussieren uns auf die Errichtung von PV-Anlagen auf Bildungseinrichtungen.
Kann ich mich auch beteiligen wenn ich nicht in Dessau wohne?
Die künftige Energiegenossenschaft soll alle ansprechen, die einen Bezug zum Großraum Mittelelbe, Anhalt und/oder Dessau haben, weil sie hier beispielsweise wohnen oder arbeiten. Und ja: Gerne auch darüber hinaus.
Wie kann ich Strom von der künftigen Energiegenossenschaft beziehen?
Einen Stromtarif bereitzustellen ist ein längerfristiges Ziel welches wir mit allen Genossenschaftsmitgliedern gemeinsam entscheiden, abstimmen und auf den Weg bringen werden, sobald wir als Genossenschaft die nötige Größe erreicht haben. Dies ist abhängig von der Mitgliederanzahl und Stromerzeugungskapazitäten.
Wer sind die Vertragspartner für die Stromlücke, wenn die Sonne nicht scheint?
Als eigener Tarifanbieter muss ein Bilanzkreis gebildet werden der zu jeder Zeit in der Lage ist den geforderten Strom seiner Kunden zur Verfügung zu stellen. Hierzu würden wir als Solaranlagenbetreiber mindestens drei andere Stromerzeugungsquellen durch Kooperation erschließen müssen. Dieses Vorgehen liegt in der Entscheidung der künftigen Genossenschaft.
Ein eigener Stromtarif ist mir aber wirklich sehr wichtig. Gibt es denn eine Alternative?
Nun, letztendlich können Sie ja auch die künftige Dividende aus Ihren Genossenschaftsanteilen virtuell von Ihrer eigenen Stromrechnung abziehen: Die Kompensation läuft dann eben direkt über Ihr eigenes Girokonto anstatt über die komplizierte Strombilanzkreisregelungen. (s.o.)
Um diese Alternative abzurunden empfiehlt es sich dazu einen Ökostromtarif aus ihrer Region zu wählen. Eine tiefer gehende Ausarbeitung über den Sinn und die Problematiken zu Ökostromtarifen finden Sie beim Energietisch Dessau.
Wie verbindlich ist bei der Interessenbekundung eine Zusage der Anteile?
Wenn Sie uns eine Zusage über einen oder mehrere Anteile geben, gehen wir davon aus, dass Sie dieses Geld tatsächlich „übrig“ haben und schon einmal für die Energiegenossenschaft beiseite legen. Natürlich ist eine Zusage (noch) nicht rechtsverbindlich, wir vertrauen aber auf Ihre Zusagen.
Der Preis für einen Anteil ist viel zu teuer. Warum geht das nicht auch billiger?
Um ein für die Genossenschaft vertretbares Verhältnis zwischen Mitgliederaufwand und Genossenschaftsanteilen darstellen zu können, haben wir uns für 500 Euro je Anteil entschieden. Ursprünglich hatten wir den dreifachen Preis je Anteil vorgesehen, um unseren Arbeitsaufwand und den finanziellen Mehrwert für die Genossenschaft in ausreichendem Verhältnis abbilden zu können. Allerdings möchten wir kein elitärer Haufen werden und haben die Einstiegsschwelle mit 500 Euro stark abgesenkt. Dies entspricht übrigens dem Preis eines Balkonkraftwerks. Wenn Sie sich zu einem Anteil (besser: mehrere) am Gründungsprojekt entschließen, müssen Sie also Ihr Kraftwerk nicht selbst am Balkon befestigen und anschließen, sondern Sie bekommen es in Dessau-Nodrd in bester Ausrichtung zur Sonne vom Fachmann ausgeführt und installiert.
Ich möchte mitzeichnen. Wie trete ich mit dem Arbeitskreis in Kontakt?
Das Kontaktformular steht für Rückfragen bereit. Außerdem nehmen wir darüber auch verbindliche Zusagen für Genossenschaftsanteile an. Wir werden zeitnah versuchen zu antworten.
Was passiert, wenn die Mindestanzahl an Zusagen nicht zusammenkommt?
Die künftige Genossenschaft lebt von den Anteilszusagen ihrer künftigen Mitglieder. Wenn auch nur die besten zehn von knapp 40 ihre Versprechen einhalten, haben wir bereits unser Gründungsprojekt nahezu komplett finanziert. Die finanziellen Zusagen gehen jedoch deutlich darüber hinaus, sodass wir bereits das übernächste Projekt planen.
Gibt es eine Satzung?
Die Satzung ist durch unsere Syndikusrechtsanwältin im Gründungsverband genehmigt worden und kann direkt eingesehen und heruntergeladen werden.
(ältere Chrome-basierte Browser auf dem Handy haben damit u.U. Schwierigkeiten)
Ist das Stimmrecht abhängig vom eingezahlten Kapital?
Nein, in unserer Satzung haben wir bereits festgeschrieben, dass das Stimmrecht selbstverständlich nach Genossenschaftsrecht unabhängig von der Anzahl der Anteile eingeräumt wird: Jedes Mitglied hat ein gleichberechtigtes Stimmrecht.
Hafte ich mit meinem Privatvermögen?
Nein, in unserer Satzung haben wir bereits festgelegt, dass es keine Nachschusspflicht geben wird. Das finanzielle Risiko in einer Genossenschaft bleibt sehr überschaubar und wird keinesfalls über die von Ihnen getätigten Anteile hinaus gehen.
Was passiert mit Verlusten der Energiegenossenschaft?
Verluste der Energiegenossenschaft werden im Rahmen des Steuerrechts behandelt.
Was passiert mit den Gewinnen der Energiegenossenschaft?
Die Ausschüttung von Gewinnen sowie die Reinvestitionen werden demokratisch unter Berücksichtigung der Satzung vollzogen.
Wird die Bauplanung/Errichtung öffentlich ausgeschrieben?
Nein, die Unternehmensführung wird selbstverständlich demokratisch unter Berücksichtigung der Satzung vollzogen. Das beinhaltet auch alle Bau- und Investitionsmaßnahmen.
Wer sind die Initiatoren?
Der Arbeitskreis besteht mittlerweile aus zehn ehrenamtlich engagierten Menschen, die sich privat und teilweise auch beruflich mit der Energiewende, diversen Projekten zur Nachhaltigkeit, dem Betreiben von PV-Anlagen und/oder genossenschaftlichen Arbeiten jahrelange befasst haben.
Ich habe aber noch immer eine Frage. Wie kann ich sie stellen?
Kein Problem, Sie können unser Kontaktformular nutzen. Außerdem sind wir jeden Mittwoch von 16-19 Uhr im Werkstattcafé persönlich für Ihre Fragen und Anliegen da.